Alle 6 Jahre finden österreichweit in den evangelischen Kirchengemeinden Wahlen
zur Gemeindevertretung statt. Das bedeutet, daß die Gemeindebasis
alle 6 Jahre durch demokratische Wahlen entscheiden kann, durch wen sie
auf der Gemeindeebene vertreten sein möchte.
Aufgerufen zu wählen sind alle Gemeindemitglieder mit vollendetem 14. Lebensjahr.
Im Oktober 2023 wurden so von jenen wahlberechtigten Gemeindegliedern,
die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, 25 Personen in die Gemeindevertretung
gewählt. Bei der ersten Sitzung der neugewählten Gemeindevertreter
im Dezember 2023 haben diese aus ihrem Kreis 8 Personen zu Presbytern
gewählt. Die neuen Mitglieder des Presbyteriums wurden
im Rahmen eines Gottesdienstes feierlich angelobt.
Die Artikel 42 ff der
Kirchenverfassung, insbesondere der Artikel 46, regelt den Aufgabenbereich des Presbyteriums. Unter
Berücksichtigung dieser Bestimmung sehen wir Presbyter unsere Aufgabe
vor allem darin, im Gemeindeleben mitzuarbeiten und das Gemeindeleben
mit zu gestalten. Wir haben aber auch für die finanziellen, wirtschaftlichen
und personellen Angelegenheiten in unserer Gemeinde da zu sein. Wir wollen
etwas bewegen, erneuern und nicht nur bei Kirchenbeitragsreklamationen
da sein, sondern sind dankbar und aufgeschlossen für Vorschläge
und Mithilfe, zum Beispiel bei der Gestaltung des Gottesdienstes und Durchführung
von Veranstaltungen und viele andere Dinge, die die Gemeindeglieder bewegen.
Sie können alle Presbyter per Email erreichen.
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